Agaporniden die Arten – auch Liebesvögel oder Unzertrennliche genannt
Agaporniden, die Arten in meinem Bestand.
Weitere Agaporniden, die Arten die nicht in meinem Bestand sind.
Agaporniden, auch als Liebesvögel oder Unzertrennliche bekannt, sind eine faszinierende Gruppe von kleinen Papageien, die für ihre sozialen Eigenschaften und ihre enge Bindung zu ihren Partnern bekannt sind. Der Name „Agaporniden“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich „Liebesvogel“, was auf die starken Bindungen hinweist, die diese Vögel zu ihren Partnern entwickeln. Sie haben die letzten Jahre immer mehr Liebhaber gefunden und sind nach dem Wellensittich die meistgehaltenen Vögel weltweit.
Unzertrennliche, Agaporniden oder auch Liebesvögel genannt zählen 14 Formen, 9 Arten und 5 Unterarten.
- Agapornis fischeri Pfirsichköpfchen
- Agapornis lilianae Erdbeerköpfchen
- Agapornis nigrigenis Rußköpfchen
- Agapornis personatus Schwarzköpfchen
- Agapornis canus canus Grauköpfchen
Agapornis canus ablectaneus Grauköpfchen - Agapornis pullarius pullarius Orangeköpfchen
Agapornis pullarius ugandae Orangeköpfchen - Agapornis roseicollis roseicollis Rosenköpfchen
Agapornis roseicollis catumbella Rosenköpfchen - Agapornis swindernianus swindernianus Grünköpfchen
Agapornis swindernianus emini Grünköpfchen
Agapornis swindernianus zenkeri Grünköpfchen - Agapornis taranta Bergpapagei
Quelle: Agaporniden Arten-Haltung-Ernährung-Zucht Autor: Dirk Van den Abeele (Arndt- Verlag)
Agaporniden sind äußerst soziale Vögel und sollten niemals allein gehalten werden. Sie entwickeln starke Bindungen zu ihren Partnern und benötigen daher die Gesellschaft eines anderen Agaporniden. Die Pflege umfasst eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Reinigung des Käfigs, ausreichend Bewegung und intellektuelle Stimulation, um Langeweile zu vermeiden.
>> Weitere Tipps und Ratschläge zur Haltung und Pflege.
Bundesartenschutzverordnung
Anlage 5
(zu § 7 Abs. 2)
Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten:
- Agapornis fischeri – Pfirsichköpfchen
- Agapornis nigrigenis – Rußköpfchen
- Agapornis personatus – Schwarzköpfchen
- Agapornis roseicollis – Rosenköpfchen
- Agapornis taranta – Taranta-Unzertrennlicher
Anlage 6
(zu § 12 Satz 1 und § 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2)
Nur bestimmte Arten, die in der Anlage 6 der BArtSchV aufgeführt sind, müssen gekennzeichnet werden. Dazu gehören Arten des Anhangs A zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EG-Artenschutzverordnung) sowie europäische Vogelarten.
- Agapornis lilianae – Erdbeerköpfchen
Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für das Erdbeerköpfchen und andere in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführte Vogelarten sind gemäß den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Gemäß diesen Vorschriften müssen Halter oder Züchter solcher Vogelarten ihre Tiere bei den zuständigen Behörden anmelden und entsprechend kennzeichnen, um sicherzustellen, dass sie legal gehalten werden.
Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und den lokalen Gesetzen und Vorschriften variieren. Es ist ratsam, sich an die zuständige Naturschutzbehörde zu wenden, um spezifische Informationen zur Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Erdbeerköpfchen zu erhalten.
Link: BArtSchV