Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen – kurz CITES – ist ein internationales Abkommen, das 1973 in Washington, D.C. unterzeichnet wurde und seit 1975 in Kraft ist. Ziel ist es, den internationalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Produkten so zu regeln, dass ihre Bestände nicht durch Übernutzung gefährdet werden. CITES zählt heute fast 184 Vertragsstaaten und schützt weltweit Tausende Arten, wobei auch in Deutschland entsprechende Vollzugsbehörden (z. B. das Bundesamt für Naturschutz oder im EU-Kontext das BMK) für die Umsetzung zuständig sind.

Kernprinzipien und Aufbau

Handelskontrolle: CITES unterscheidet dabei zwischen einem legalen, kontrollierten Handel und illegalen Handelsaktivitäten. Der Handel mit CITES-gelisteten Arten ist nur zulässig, wenn er nachhaltig ist und von den jeweiligen Export- und Importländern genehmigt wurde.

Anhänge:

  • Anhang I: Enthält Arten, die akut vom Aussterben bedroht sind. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist grundsätzlich verboten, Ausnahmen gibt es etwa für wissenschaftliche Zwecke oder Zuchtprogramme.
  • Anhang II: Umfasst Arten, die noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber zu einer Gefährdung führen könnte, wenn er nicht streng kontrolliert wird. Hier ist der Handel genehmigungspflichtig.
  • Anhang III: Listet Arten, die von einem bestimmten Vertragsstaat geschützt werden und deren Handel in Zusammenarbeit mit diesem Staat überwacht werden soll.

Regelmäßige Aktualisierung: Die Vertragsstaatenkonferenzen (CoP), die alle zwei bis drei Jahre stattfinden, überprüfen und aktualisieren die CITES-Anhänge, um auf neue Erkenntnisse und Bedrohungslagen zu reagieren.

Umsetzung und Wirkung

CITES bildet ein zentrales Instrument im internationalen Artenschutz, indem es den Handel mit Wildtieren und Wildpflanzen – von lebenden Exemplaren bis zu daraus hergestellten Produkten wie Elfenbein, Holz, Lederwaren oder Arzneimitteln – reguliert. Neben den internationalen Vorgaben spielen auch nationale und EU-rechtliche Regelungen (wie etwa die EU-Verordnung 338/97) eine wichtige Rolle, um den Schutz der Arten zu gewährleisten. Bei Verstößen, wie dem illegalen Import oder Export, können strenge Sanktionen verhängt werden.

Bedeutung für den Artenschutz

Durch den geregelten Handel soll sichergestellt werden, dass Arten nicht durch übermäßige Ausbeutung weiter gefährdet werden. So hat CITES maßgeblich dazu beigetragen, dass beispielsweise der Handel mit Walfleisch und Elefanten-Elfenbein international eingeschränkt wurde. Auch der Handel mit Reptilien, Amphibien oder seltenen Pflanzen wird streng überwacht, um den Fortbestand dieser Arten zu sichern.

Weitere Informationen zu CITES finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz, im NABU-Infobereich oder direkt auf der offiziellen CITES-Website.

Hinweis: Ein Teil oder der gesamte Inhalt dieses Beitrags wurde mithilfe von KI generiert. >Impressum<