Pfirsichköpfchen (Agapornis fischeri)

Pfirsichköpfchen (Agapornis fischeri)

Das Pfirsichköpfchen (Agapornis fischeri), auch bekannt als Fischers Unzertrennlicher, ist eine faszinierende Vogelart aus der Gattung der Unzertrennlichen. Hier sind einige interessante Informationen über diese gefiederten Freunde:

Merkmale:

  • Ein Pfirsichköpfchen ist etwa 15 cm lang und wiegt zwischen 45 und 58 Gramm.
  • Seine Stirn, Wangen und Kehle sind orangerot.
  • Der Hinterkopf zeigt ein Braunoliv, das im Nacken in ein Gelboliv übergeht.
  • Der Schnabel ist korallenrot, die Wachshaut elfenbeinfarben, und die nackte Haut um die Augen ist weiß.
  • Die Brust ist orange-gelblich auslaufend, während der Bauch und die Unterschwanzdecken hellgrün sind.
  • Rücken, Flügel und Schwanz des Pfirsichköpfchens sind dunkelgrün, und die Oberschwanzdecken schimmern in einem dunklen Blau.
  • Fischers Unzertrennliche sind in einem kleinen Gebiet in Ost- und Zentralafrika heimisch, südlich und südöstlich des Viktoriasees.
  • Sie leben in Höhenlagen von 1.100 bis 2.200 Metern.
  • Diese Vögel bevorzugen bewaldetes Grasland mit Akazien, Affenbrotbäumen (Adansonia) und Commiphora.
  • In Dürrejahren ziehen einige Pfirsichköpfchen auf der Suche nach feuchteren Bedingungen westlich nach Ruanda und Burundi.

Gefährdung und Schutzstatus:

  • Das Pfirsichköpfchen ist eine stark bedrohte Vogelart.
  • Sein Name geht auf den deutschen Afrikaforscher Gustav Fischer zurück.
  • In Menschenobhut existieren auch verwilderte Populationen an der Küste von Tansania und Kenia sowie in Südostfrankreich.
  • Diese Populationen sind teilweise Mischlinge, die mit dem Schwarzköpfchen (Agapornis personatus) hybridisiert sind

Es ist wichtig, diese gefährdete Art zu schützen und ihre Lebensräume zu bewahren.

Hier sind einige wichtige Informationen zum Schutzstatus des Pfirsichköpfchens:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES): Das Pfirsichköpfchen ist im Anhang II des CITES aufgeführt. Dies bedeutet, dass der internationale Handel mit dieser Art reguliert wird.
  • Verordnung (EG) Nr. 865/2006 Anhang B: Gemäß dieser Verordnung ist das Pfirsichköpfchen besonders geschützt.
  • Bundesnaturschutzgesetz: Nach §44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Pfirsichköpfchen von der Anzeigepflicht ausgenommen.

Stand: 03/2024 | Quelle: featherbase.info

Informationen zur Anzeige- und Kennzeichnungspflicht:
>>> Bundesartenschutzverordnung

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